Willi Jürgen Julius Rühsen

(*) 16. August 1911 – (†) 24. Januar 1945

Biografische Eckdaten

Vorname
Willi Jürgen Julius
Nachname
Rühsen
Geburtsdatum
16. August 1911
Geburtsort
Ordinationsdatum
14. November 1937
Ordinationsort
Emeritierungsdatum
01. September 1947
Versetzung in den Wartestand
Sterbedatum
24. Januar 1945
Kirchendienst
  • Provinzialvikar in Kiel
    Ab 1937
  • Provinzialvikar in Rodenäs
    Ab 26. Mai 1938
  • Pastor in Rodenäs
    Ab 25. September 1938

Kirchenpolitik

Kirchenpolitische Mitgliedschaften

Politik

Pfarramt

Konfirmationsunterricht
  • Katechese über Lk. 5, 27-32, gehalten 1936, Textwort "Jesus ruft den Menschen, und er gehorcht sofort"
    "Vergleich mit einem Führer, der unbedingte Gefolgschaft fordert. Den Kindern in der heutigen Zeit gut begreiflich. Kein Fragen und Besserwissen, sondern ein aufs Wort gehorchen. […] Nur ein Führer kann Nachfolge fordern. Was ist ein Führer? Ein unbedingter Herr, aber auch unbedingtes Vorbild. Ein Führer wirkt durch die Persönlichkeit. Vertrauensverhältnis der Geführten zum Führer. Vertrauen bewirkt Sicherheit und Zuversicht in die Führung. Vertrauen ist Glaube. Und einem Führer, dem ich aufs Wort glaube, kann ich mich unterordnen – bedingungslos."; "Allein können wir nicht wieder zu Gott zurückfinden. […] Darum brauchen wir einen Führer, um wieder zu Gott zu kommen. Dieser Führer ist Jesus. […] Zeigt ihm, dass ihr seiner Liebe wert seid, dadurch dass ihr euch bemüht, gute Kinder zu sein. Wie ihr das zeigen könnt? Dadurch, dass ihr euren Eltern gute Kinder, euren Lehrern gute Schüler, euren Brüdern und Schwestern gute Geschwister und älteren Leuten und euren Führern gehorsam seid."
  • Katechese über das vierte Gebot nach Luthers Katechismus, gehalten 1937
    "Die Erklärung Luthers ist also eine Erweiterung: Nicht nur sollen die Kinder die Eltern ehren – das Gebot gilt auch für […] die Völker, die ihre Führer ehren sollen. […] Er [=Luther] weist hin darauf, daß die römischen Kaiser 'Vater des Vaterlandes' heißen und will, daß auch die deutschen Fürsten sich so nennen. Damit spricht Luther aus, daß ebenso wie die Eltern, auch die […] Volksführer ihren Auftrag von Gott haben u. Gott verantwortlich sind. […] Ich könnte mir denken, daß ein Kind […] den Einwand macht: Soll ich denn meine Eltern nur deshalb ehren, damit es mir gut geht u. ich auf der Erde lange lebe? Das heißt theologisch: Steckt nicht eine gefährliche (jüdische) Lohntheorie hinter diesem Gebot? […] Ich weise die Kinder hin auf das […] 'Wir' sollen. Das 'wir' zeigt an, daß es sich bei den Geboten um Volksgebote handelt. Für das 4. Gebot würde das dann heißen: Du Volk sollst deine Eltern u. Herren ehren, damit es dir, Volk, gut geht u. du lange Bestand auf der Erde habest. – Glied des Volkes ist aber jede einzelne. Die Verpflichtung zur Ehrung der Eltern gilt einem jeden Volksglied – aber die Verheißung, der Lohn, gilt dem Volksganzen u. dir als Glied des Volkes. Die Härte der Lohntheorie wäre damit gemildert. Und ich könnte mir denken, daß gerade in der heutigen Zeit diese Auslegung den Kindern Eindruck macht, u. sie die Verpflichtung noch ernster nehmen läßt, die ihnen am Schluß der Stunde noch einmal gesagt werden soll: Die Eltern u. Herren als Volksvertreter Gottes, als Augen Gottes, vertrauensvoll zu achten u. zu lieben (u. das schließt Dienst und Gehorsam ein) – u. sich der Augen der Eltern u. der Herren immer zu erinnern in allen Lebenslagen, u. sich bei jeder Tat zu fragen: Was würden meine Eltern u. Lehrer u. Führer dazu sagen. Könnte ich ihnen ins Auge sehen!"

Weiterführende Quellen und Literatur

Quellen
  • Landeskirchliches Archiv der Nordkirche (LKANK), 16.20.0 Personalakten (Nordelbien) Nr. 1038
  • LKANK, 11.11.0 Mobilisierte Geistliche und deren Entnazifizierung (Schleswig-Holstein) Nr. 619

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Datensatz
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Veröffentlicht am 8. Januar 2022
Zuletzt bearbeitet am 5. Februar 2022
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