Karl Heinrich Kobold

(*) 27. Dezember 1894 – (†) 21. November 1975

Biografische Eckdaten

Vorname
Karl Heinrich
Nachname
Kobold
Geburtsdatum
27. Dezember 1894
Geburtsort
Ordinationsdatum
16. Mai 1920
Ordinationsort
Emeritierungsdatum
01. Oktober 1961
Sterbedatum
21. November 1975
Sterbeort
Kirchendienst
  • Jugendpastor in Kiel
  • Pastor in Giekau
    Ab 30. September 1928
  • Pastor in Bad Segeberg
    Ab 20. August 1933
  • Pastor in Preetz
    Ab 27. Mai 1934
  • Propst in Plön
    06. Dezember 1945 – 01. Oktober 1961
  • Pastor in Preetz
    06. Dezember 1945 – 01. Oktober 1961
    Amtssitz als Propst

Kirchenpolitik

Kirchenpolitische Mitgliedschaften

Politik

NS-Ämter
Rechtskonservative Mitgliedschaften

Pfarramt

Druckerzeugnisse
  • Artikel "Die Stunde der Entscheidung ist da! Ein Wort von der kirchlichen Lage.", erschienen im November 1933 in der Segeberger Zeitung
    Verurteilung der Öffnung der Kirche für die "germanisch-heidnische Welle, die jetzt über unser Volk dahingeht", durch die DC – "was Gott von uns durch seinen Sohn Jesus Christus fordert und was in der heiligen Schrift zu uns spricht" müsse der Maßstab sein, nicht "ob etwas 'artgemäß'" ist; Verurteilung des "Arierparagraphen für die evangelische Kirche"
  • Schreiben an "die evangelischen Angehörigen der SS" in der Gemeinde Preetz vom 27. November 1936
    "Lieber evangelischer Glaubensgenosse! In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen evangelische Angehörige der SS ihren Austritt aus der Kirche erklären. […] Im § 24 des Parteiprogramms heisst es: 'Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums.' […] In der Verfügung des Stellvertreters des Führers vom 13. Oktober 1933 heisst es: 'Der Glaube ist eines jeden eigenste Angelegenheit, die er nur vor seinem Gewissen zu verantworten hat. Gewissenszwang darf nicht ausgeübt werden.' Es wird ausdrücklich festgestellt, dass kein Nationalsozialist wegen der Zugehörigkeit zu einer Konfession benachteiligt werden darf. In einer Rede vom 21. Oktober 1936 hat der Reichsstatthalter General Ritter von Epp erneut auf die Rechtmässigkeit des § 24 des Parteiprogramms hingewiesen und betont, 'dass die Partei in den beiden christlichen Bekenntnissen gleich wertvolle Stützen für den Bestand unseres Volkes sehe.' Wir bitten also, jeden unter politischem Deckmantel ausgeübten Einfluss zum Austritt aus der Kirche als unvereinbar mit den Kundgebungen leitender Parteistellen abzulehnen und sich notfalls auf die obigen Feststellungen zu berufen. Wir Pastoren haben sehr häufig die Aufgabe, Gemeindeglieder zu beruhigen, die durch antichristliche Kundgebungen einzelner Stellen an dem Werk des Führers irre werden. Wir müssen es sehr schmerzlich bedauern, wenn uns bei diesem Dienst an der Einheit unseres Volkes ausgerechnet die SS in den Rücken fallen und damit zur Spaltung unseres Volkes beitragen würde. […] So wie wir als evangelische Christen freudig Ja sagen zu unserem deutschen Volk, müssen wir als treue Deutsche auch einstehen für unser Bekenntnis zu Christus. […] Wer so handelt, stellt sich in guter deutscher Tradition zusammen mit Martin Luther vom Reichstag zu Worms. […] Aber stehen nicht doch christlicher Glaube und die Zugehörigkeit zu einer Organisation wie die SS es ist, im Widerspruch. Kann man als Christ heute ein guter Deutscher sein? Eines der letzten Worte unseres Generalfeldmarschalls von Hindenburg hieß 'Sorgen Sie dafür, daß Christus dem Volke verkündet werde.' Für ihn war die Entchristlichung Deutschlands eine große Gefahr. […] Ein Volk, das die sittliche Grundlage des Christentums verloren hat, ist ohnmächtig gegen die zersetzenden Kräfte des Bolschewismus – siehe Rußland! Bolschewismus und Christentum sind die beiden Fronten, zwischen denen die Entscheidung auf dem Gebiet des Glaubens heute fällt, denn Bolschewismus ist nicht bloß eine politische Bewegung, sondern das Antichristentum. Antichristlicher Bolschewismus bedeutet den Untergang des Volkes. Wir warnen davon, diesem Bolschewismus in die Hände zu arbeiten! Gerade in der heutigen Auseinandersetzung in unserm Volk gilt das Wort Ernst Moritz Arndts: 'Auf bleibet treu und haltet fest, so wird euch mehr gelingen / Wer sich von Gott nicht scheiden läßt, der kann die Hölle zwingen'. […] Der vor dem Amtsgericht vollzogene Austritt [aus der Kirche] wird erst einen Monat nach seiner Erklärung rechtsgültig. Bis dahin kann er durch einfache Erklärung vor dem Amtsgericht zurückgezogen werden. […] Wir rufen Sie vor Gott zur Entscheidung! Wir grüßen alle [SS-Mitglieder in der Gemeinde Preetz], die treu bleiben, und wissen uns mit ihnen verbunden im Dienst unseres göttlichen Herrn wie im Dienst an unserm Volk und seinem Führer! / Heil Hitler!"

Sanktionen

NS-(staatliche) Sanktionen
  • Dreiwöchige Strafhaft
    1941

Weiterführende Quellen und Literatur

Quellen
  • Landeskirchliches Archiv der Nordkirche (LKANK), 16.20.0 Personalakten (Nordelbien) Nr. 650-654
  • LKANK, Nachlass Kobold, Karl Heinrich (Propst)
  • Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 460 Nr. 7368

Metainformationen

Datensatz
JSON-Datensatz

Veröffentlicht am 8. Januar 2022
Zuletzt bearbeitet am 1. Februar 2022
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