Otto Georg Helmut Stange
(*) 20. Dezember 1908 – (†) 26. Januar 1980
Biografische Eckdaten
Vorname
Otto Georg Helmut
Nachname
Stange
Geburtsdatum
20. Dezember 1908
Geburtsort
Ordinationsdatum
13. Oktober 1935
Ordinationsort
Emeritierungsdatum
01. Oktober 1973
Sterbedatum
26. Januar 1980
Kirchendienst
- Pastor in Steiermark
- Provinzialvikar in Brunsbüttelkoog
- Pastor in Brunsbüttelkoog
Ab 28. Juni 1936 - Pastor in Stellingen
23. Januar 1955 – 01. Oktober 1973
Kirchenpolitik
Kirchenpolitische Mitgliedschaften
Politik
NS-Mitgliedschaften
- SA – Sturmabteilung
1933 – 1934
Rechtskonservative Mitgliedschaften
- Studentenverbindungen/Burschenschaften/Fachschaften
Verein deutscher Studenten
Pfarramt
Druckerzeugnisse
- Essay von 1935, unveröffentlicht: "Welche besonderen Anforderungen stellt die heutige Zeit an den Seelsorger?"
"Die evangelisch-lutherische Kirche Deutschlands also ist hineingestellt und hineingewachsen in den Menschheitsteil: deutsches Volk!" Daher müsse der Pastor "volksgemäß und volkstümlich, eben volksgebunden" sein. "Es sind im deutschen Volk Kräfte und Ideen entbunden worden, die einen radikalen Umbruch mit den Anschauungen und Grundlagen der vergangenen Zeit bedeuten. Die tragende Idee der heutigen Zeit ist das Volk. Das deutsche Volk ist der Zweck, das Ziel und Inhalt alles Denkens und Handelns geworden. […] Die Religion wird einmal abhängig gemacht von der rassen-seelischen Haltung und Eigenart des deutschen Volkes. So entsteht der Versuch auf Grund eingehenden Studiums der rassisch bedingten Seele des deutschen Volkes eine dieser Rassenseele entsprechende Religion zu schaffen. […] Die heutige Zeit also sieht – soweit es den Raum des deutschen Volkes betrifft – in der Abhängigkeit von Blut, Rasse und Volk einmal den Sinn […] des Volkes […]." Der Seelsorger wisse darum, "daß die Kirche Jesu Christi gotteswert ist, [und] überall dort existiert, wo Gott sein Wort und Sakrament durch den heiligen Geist zu Menschen sandte; daß dagegen das Volk nur bluts- und rassewert ist. Der Seelsorger weiß darum, daß es zwei Volksgemeinschaften gibt: die Volksgemeinschaft des heiligen Geistes und die Volksgemeinschaft des deutschen Blutes, und er empfindet diese doppelte Volksgemeinschaft als Spannung, in der er ebenso wie die Kirche steht. […] Ebenso weiß der Seelsorger, daß die Volksgemeinschaft des heiligen Geistes auch dann noch bestehen kann, wenn die Volksgemeinschaft des deutschen Blutes zugrunde ginge. Zugleich aber ist der Seelsorger Glied der Volksgemeinschaft des Blutes und der Rasse und als Christ lutherischer Prägung wird er besonders innig und freudig und dankbar dieses zu sein, daß Gott ihn gerade diesem Volke, dieser Rasse, diesem Blut zuwies." Dem Seelsorger müsse Existenz und "Verschiedenartigkeit" der beiden "Volksgemeinschaften" bewußt sein, "erst dann, wenn er weiß, daß durch Geburt und Blut das deutsche Volk, durch Wiedergeburt und Geist Kirche entsteht und wächst und existiert, erst dann kann er die besonderen Anforderungen ganz erfüllen, die ihm durch die heutige Zeit gestellt werden." Es dürfe nicht auf "ein Entweder-oder" zwischen den Volksgemeinschaften hinauslaufen: "Das ist die besondere Aufgabe des Seelsorgers von heute, daß er versuche, dieser Spannung in seiner Gemeinde nicht zu einem Entweder-oder werden zu lassen!"
Weiterführende Quellen und Literatur
Quellen
- Landeskirchliches Archiv der Nordkirche (LKANK), 16.20.0 Personalakten (Nordelbien) Nr. 2396-2397
- LKANK, 11.11.0 Mobilisierte Geistliche und deren Entnazifizierung (Schleswig-Holstein) Nr. 734
- Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 460 Nr. 7453
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Veröffentlicht am 16. Januar 2022
Zuletzt bearbeitet am 8. Februar 2022
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