Paul Gerhard Johannsen

(*) 12. März 1903 – (†) 19. September 1981

Biografische Eckdaten

Vorname
Paul Gerhard
Nachname
Johannsen
Geburtsdatum
12. März 1903
Ordinationsdatum
06. Mai 1928
Ordinationsort
Emeritierungsdatum
01. April 1973
Sterbedatum
19. September 1981
Sterbeort
Kirchendienst

Kirchenpolitik

Kirchenpolitische Mitgliedschaften
Kirchenpolitische Ämter

Pfarramt

Selbstauskünfte
  • Schreiben an einen der beiden Bischöfe vom 22. Juli 1933
    "Am 20. Juli haben die Bevollmächtigten der Deutschen Landeskirchen eine Erklärung zu den kirchlichen Wahlen erlassen, wonach aufgrund der Zusicherung des Herrn Reichskanzlers den Gliedern der Kirche die freie Wahl nach kirchlichem Rechte nicht gehindert werden darf. Danach dürfen alle Glieder, gleichviel für welche der zur Wahl stehenden Listen sie sich als Kandidaten oder Wähler entscheiden, auf den Schutz des Staates rechnen. Niemand brauche sich daher in seiner freien Entschliessung behindert zu fühlen."; dennoch habe die NSDAP-Gauleitung den Parteigenossen "untersagt […], sich auf einer andren Liste aufstellen zu lassen als auf der Liste der Deutschen Christen. […] Nach jenem Gaubefehl der Partei war die Aufstellung einer andren Liste von vornherein illusorisch, da solche Liste – ohne einen Nationalsozialisten – ja sofort als reaktionär gebrandmarkt worden wäre. […] Wohl bejahe ich freudig den Aufbruch unseres Volkes unter der Führung Adolf Hitlers. Wohl bejahe ich auch weithin die Ziele der Deutschen Christen, was ich praktisch bewiesen habe durch meine Beitrittserklärung zur Glaubensbewegung, im Mai dieses Jahres. Allerdings habe ich dann später wieder meinen Austritt erklärt, da ich die Methode der Deutschen Christen, vor allem die Erreichung ihrer Ziele durch machtpolitische Faktoren, nicht eben so freudig bejahen konnte."
  • Schreiben an den Staatssekretär (Reichsinnenministerium) vom 20. Juli 1933
    "In Schleswig-Holstein ist für die bevorstehenden Kirchenwahlen durch den Erlass der Gauleitung der NSDAP […] allen Nationalsozialisten es untersagt, sich auf einer andren kirchlichen Liste aufstellen zu lassen als auf der Liste der 'Deutschen Christen'. Damit ist die Aufstellung einer andern kirchlichen Liste von vornherein praktisch unmöglich gemacht, da solche Liste selbstverständlich als reaktionär gebrandmarkt worden wäre. Ich frage den Herrn Staatssekretär ergebenst, ob nach den Bestimmungen Ihrer Bekanntmachung vom 17. Juli, wonach die freie Wahl des Kirchenvolkes gewährleistet wird, dieser Gaubefehl zulässig ist oder ob nicht vielmehr durch diesen Befehl die unparteiische Durchführung der Kirchenwahlen in Schleswig-Holstein unmöglich gemacht worden ist. Was ist zu tun, sehr geehrter Herr Staatssekretär, um gegebenenfalls die unparteiische Durchführung der Kirchenwahlen in Schleswig-Holstein im Sinne des Herrn Reichskanzlers und nach Massgabe Ihrer Bekanntmachung sicherzustellen?"

Weiterführende Quellen und Literatur

Quellen
  • Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 460 Nr. 7289
Literatur
  • Reumann, Klauspeter: Der Kirchenkampf in Schleswig-Holstein 1933-1945. In: Verein für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte (Hrsg.): Kirche zwischen Selbstbehauptung und Fremdbestimmung. Bd. 6/1. Neumünster 1998, S. 111-443
  • Seite „Paul Gerhard Johanssen“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 23. Juni 2021, 07:43 UTC. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Paul_Gerhard_Johanssen&oldid=213214137

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Datensatz
JSON-Datensatz

Veröffentlicht am 8. Januar 2022
Zuletzt bearbeitet am 27. Januar 2022
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